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ESTA-Voraussetzungen: Erfüllen Sie sie tatsächlich?

Es gibt vier Voraussetzungen, und Sie müssen alle vier erfüllen. Die meisten Ablehnungen gehen auf die vierte zurück.

1. Staatsangehörigkeit eines Visa-Waiver-Landes

Sie müssen Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der 42 Visa-Waiver-Länder sein — ein Wohnsitz genügt nicht. Eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Brasilien erfüllt die Voraussetzung. Ein brasilianischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland nicht; er braucht ein B1/B2-Visum.

Siehe die vollständige Länderliste.

2. Ein elektronischer Reisepass

Seit dem 1. April 2016 muss es ein elektronischer Reisepass sein: einer mit eingebautem Chip, der Ihre biometrischen Daten enthält. Erkennbar ist er an dem kleinen rechteckigen Kamerasymbol auf dem Umschlag.

Der Pass muss außerdem für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein. Einige Länder haben eine Vereinbarung, die eine Einreise mit einem innerhalb von sechs Monaten ablaufenden Pass erlaubt — verlassen Sie sich nicht darauf, ohne es zu prüfen.

3. Der richtige Reisezweck

Ein ESTA deckt Tourismus, Geschäftsreisen und Transit ab — und nichts sonst.

Erlaubt: Urlaub, Familienbesuche, Konferenzen und Besprechungen, Vertragsverhandlungen, medizinische Behandlung, kurze Freizeitkurse und das Umsteigen an einem US-Flughafen.

Nicht erlaubt: bezahlte Arbeit für einen US-Arbeitgeber, journalistische Tätigkeit, ein Studium mit Leistungsnachweis, bezahlte Auftritte oder die Einreise als Besatzungsmitglied. Dafür ist das passende Visum erforderlich, und eine Einreiseverweigerung wegen Arbeit mit ESTA lässt sich nur schwer korrigieren.

4. Ihre Reise- und Einwanderungshistorie

Hier scheitern die meisten, und dieser Abschnitt lohnt sorgfältiges Lesen.

**Sie sind vom Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen, wenn Sie am oder nach dem

  1. März 2011 nach Kuba, in den Iran, den Irak, nach Libyen, Nordkorea, Somalia, in den Sudan, nach Syrien oder in den Jemen gereist sind** — für Kuba gilt der
  2. Januar 2021. Für dienstliche und militärische Reisen bestehen enge Ausnahmen.

Ausgeschlossen sind außerdem Doppelstaatsangehörige des Iran, Iraks, Nordkoreas, Sudans oder Syriens — unabhängig davon, ob sie jemals dort waren.

Beides bedeutet kein Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten. Es bedeutet, stattdessen ein B1/B2-Visum zu beantragen, bei dem eine Konsularbeamtin oder ein Konsularbeamter Ihre Umstände angemessen würdigen kann.

Die neun Zulässigkeitsfragen

Am Ende des Antrags stehen neun Fragen zu ansteckenden Krankheiten, Festnahmen und Verurteilungen, Drogendelikten, früheren Visumsablehnungen, früheren Überschreitungen der Aufenthaltsdauer und der oben genannten Reisehistorie.

Beantworten Sie sie wahrheitsgemäß. Ein „Ja” führt nicht automatisch zum Ausschluss — eine falsche Angabe gegenüber der US-Regierung ist erheblich schwerwiegender und weit schwerer zu heilen als ein abgelehntes ESTA.

Wenn Sie unsicher sind, wie eine frühere Festnahme oder Verurteilung zu beantworten ist, wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt für Einwanderungsrecht. Das kann keine Website für Sie beantworten, und wir versuchen es auch nicht.

Was das nicht garantiert

Ein genehmigtes ESTA ist die Erlaubnis zum Boarding, nicht zur Einreise. Die endgültige Entscheidung trifft eine Beamtin oder ein Beamter von Customs and Border Protection bei der Ankunft — auch mit gültiger Genehmigung ist eine Zurückweisung möglich. In der Praxis kommt das bei Reisenden, deren angegebener Zweck zu ihren Umständen passt, selten vor.

Kurze Checkliste

VoraussetzungJa / Nein
Staatsangehörigkeit eines Visa-Waiver-Landes
Reisepass ist biometrisch, mit Chipsymbol
Pass für die gesamte Reise gültig
Reise zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken
Aufenthalt von höchstens 90 Tagen
Ankunft auf dem Luft- oder Seeweg (nicht an einer Landgrenze)
Keine Reisen in die genannten Länder seit 2011
Keine Doppelstaatsangehörigkeit Iran, Irak, Nordkorea, Sudan, Syrien

Achtmal „Ja” bedeutet, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei jedem „Nein” kommt ein B1/B2-Visum in Betracht.

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